WIR HABEN DIE ANTWORT AUF IHRE FRAGE
Für wen gilt die AU-Geräte Kalibrierrichtlinie?
Für alle Anwender von AU-Abgasmessgeräten zur Durchführung gesetzlicher Abgasuntersuchungen.
Für welche Geräte gilt die AU-Geräte Kalibrierrichtlinie?
Für alle AU-Abgasmessgeräte zur Duchführung gesetzlicher Abgasuntersuchungen.
Wie gehe ich vor, wenn mein AU-Abgasmessgerät zur Wartung fällig ist?
Nach der Wartung muss das Abgasmessgerät nach der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie rückgeführt kalibriert werden. Um nicht auf mehrere Dienstleister angewiesen zu sein, bietet AVL DiTEST eine Wartungsvereinbarung, die alle notwendigen Tätigkeiten vereint.
Was bedeutet das für meine AU-Abgasmessgeräte?
Die AU-Abgasmessgeräte müssen jährlich kalibriert werden. Neugeräte zur Abgasuntersuchung dürfen nur mit gültigem und konformem Kalibrierschein nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Anmerkung: dem Nachweis einer bestandenen Kalibrierung) in Betrieb genommen werden. Bei der Reparatur und Wartung von AU-Messgeräten ist ab 01.01.2019 eine Kalibrierung nach der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie erforderlich.
Ich nutze als Bestandskunde eine Wartungsvereinbarung. Ist damit die Kalibrierung abgedeckt?
Bei einem Neuabschluss einer Wartungsvereinbarung mit AVL DiTEST ist die Kalibrierung nach der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie enthalten. Bestandskunden mit einer bestehenden Wartungsvereinbarung können diese um die Kalibrierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 erweitern.
Ich habe die Wartung an meinem AU-Abgasmessgerät bisher nicht durch AVL DiTEST durchführen lassen. Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Die Wartungsvereinbarung von AVL DiTEST bietet Ihnen in einem Komplett-Paket die jährliche Wartung, Kalibrierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 und Garantieverlängerung an – das Ganze im Rahmen eines Next-Day-Tauschgeräteservice. Möchten Sie die Vorteile der Wartungsvereinbarung nicht nutzen, bietet Ihnen das AVL DiTEST Service Center die Kalibrierdienstleistung nach DIN EN ISO/IEC 17025 auch separat an. Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, andere akkreditierte Kalibrierlabore zu beauftragen.
Welche Übergangsregelungen sind aktuell für mich relevant?
In Deutschland ist in der neuesten AU-Geräte Kalibrierrichtlinie aus dem Jahr 2021 die Einführung der Partikelanzahlmessung verbindlich vorgesehen. Der Einführungstermin für die Partikelanzahlmessung erfolgt spätestens am 01.07.2023.