Kalibrierungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:
Höchste Qualität an allen Standorten!

Das AVL DiTEST Service Center in Deutschland hat als erster Hersteller von AU-Abgasmessgeräten1) Kalibrierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 in sein Portfolio aufgenommen. Dadurch wurden die bisher bestehenden Leistungen (jährliche Wartung, Garantieverlängerung, Next-Day-Tauschgeräteservice) um eine wichtige Dienstleistung erweitert. Um den gestiegenen Anforderungen aus dem Markt nachzukommen, konnte dieser Kalibrierstandard auch am Standort Graz nach DIN EN ISO/IEC 17025 implementiert werden. Durch optimierte Abläufe ist AVL DiTEST so in der Lage, flexibler auf Kundenwünsche zu reagieren. Mittlerweile wird ebenfalls die Messgröße Partikelanzahlkonzentration abgedeckt, um auch Kalibrierungen an AU-Partikelmessgeräten durchzuführen.

Die aktuell akkreditierten Messgrößen finden Sie hier:

Kalibrierlabor DE

Kalibrierlabor AT    Suchbegriff "AVL DiTEST"

Die gesetzliche Richtlinie, die seit Anfang Januar 2019 in Deutschland gültig ist, schreibt eine jährlich rückgeführte Kalibrierung von AU-Messgeräten vor. Mit den eigenständigen Kalibrierlaboren realisiert AVL DiTEST diese rückführbaren Kalibrierungen an beiden Standorten.

Kunden und Partner von AVL DiTEST profitieren neben dem zentralen Service Center auch von hohen Qualitätsstandards und einem einzigartigen Tauschkonzept für Benzin- und Diesel-AU-Abgasmessgeräte. Dieses ermöglicht die schnelle Verfügbarkeit von Ersatzgeräten und minimalen Aufwand durch ein ausgeklügeltes Plug & Play-Prinzip.

1) AU-Abgasmessgeräte werden in diesem Text auch als Abgasmessgeräte oder AU-Messgeräte bezeichnet.

WIR HABEN DIE ANTWORT AUF IHRE FRAGE

Für wen gilt die AU-Geräte Kalibrierrichtlinie?

Für alle Anwender von AU-Abgasmessgeräten zur Durchführung gesetzlicher Abgasuntersuchungen.

Für welche Geräte gilt die AU-Geräte Kalibrierrichtlinie?

Für alle AU-Abgasmessgeräte zur Duchführung gesetzlicher Abgasuntersuchungen.

Wie gehe ich vor, wenn mein AU-Abgasmessgerät zur Wartung fällig ist?

Nach der Wartung muss das Abgasmessgerät nach der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie rückgeführt kalibriert werden. Um nicht auf mehrere Dienstleister angewiesen zu sein, bietet AVL DiTEST eine Wartungsvereinbarung, die alle notwendigen Tätigkeiten vereint.

Was bedeutet das für meine AU-Abgasmessgeräte?

Die AU-Abgasmessgeräte müssen jährlich kalibriert werden. Neugeräte zur Abgasuntersuchung dürfen nur mit gültigem und konformem Kalibrierschein nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Anmerkung: dem Nachweis einer bestandenen Kalibrierung) in Betrieb genommen werden. Bei der Reparatur und Wartung von AU-Messgeräten ist ab 01.01.2019 eine Kalibrierung nach der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie erforderlich.

Ich nutze als Bestandskunde eine Wartungsvereinbarung. Ist damit die Kalibrierung abgedeckt?

Bei einem Neuabschluss einer Wartungsvereinbarung mit AVL DiTEST ist die Kalibrierung nach der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie enthalten. Bestandskunden mit einer bestehenden Wartungsvereinbarung können diese um die Kalibrierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 erweitern.

Ich habe die Wartung an meinem AU-Abgasmessgerät bisher nicht durch AVL DiTEST durchführen lassen. Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Die Wartungsvereinbarung von AVL DiTEST bietet Ihnen in einem Komplett-Paket die jährliche Wartung, Kalibrierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 und Garantieverlängerung an – das Ganze im Rahmen eines Next-Day-Tauschgeräteservice. Möchten Sie die Vorteile der Wartungsvereinbarung nicht nutzen, bietet Ihnen das AVL DiTEST Service Center die Kalibrierdienstleistung nach DIN EN ISO/IEC 17025 auch separat an. Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, andere akkreditierte Kalibrierlabore zu beauftragen.

Welche Übergangsregelungen sind aktuell für mich relevant?

In Deutschland ist in der neuesten AU-Geräte Kalibrierrichtlinie aus dem Jahr 2021 die Einführung der Partikelanzahlmessung verbindlich vorgesehen. Der Einführungstermin für die Partikelanzahlmessung erfolgt spätestens am 01.07.2023.

AVL DiTEST kontaktieren

Für weitere Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns unter:

Per Telefon

HOTLINE: +49 9103 7131-540
(Mo. bis Do. 8:00–18:00 Uhr, Fr. 8:00–17:00 Uhr)

Per Mail

fuesales@avl.com

top
www.instanttrafficcreation.com