Die neue AU-Richtlinie im Detail
Mit Einführung der OBD bei Dieselfahrzeugen kam im Jahr 2006 der Leitfaden 3 zum Einsatz (inkl. Motorräder). Ihm folgte nur zwei Jahre später der Leitfaden 4, in dem das in der 41. Änderungsverordnung vorgesehene 2-stufige Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge mit einem OBD-System und einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 umgesetzt wurde.
Viele kleine Änderungen, wie z.B. europäische Fahrzeugdokumente, Anpassung der Grenzwerte für die AU sowohl beim Benziner als auch beim Diesel, Auslesen der FIN über das OBD-System und viele andere technische Neuerungen fanden ihren Niederschlag im Leitfaden 4 mit dem Ziel, die Abgasuntersuchung effizienter zu gestalten und dem technischen Fortschritt anzupassen.
Der Leitfaden 5 war wiederum sehr stark von technischen Neuerungen der Fahrzeugtechnologie wie WWH-OBD, Plakettenwerte, sowie verkürzte Prüfprozedur mit nur einem Gasstoß, geprägt. Bedingt durch den Abgasskandal wurde auch der Sinn und die Effizienz der Abgasuntersuchung in dem vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss diskutiert. Die neue AU-Richtlinie und die daraus resultierende Leitfadenversion 5 Revision 01 trägt dem Rechnung. Damit wird zum 01.01.2018 wieder die generelle Messung der Abgase im Endrohr für alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge eingeführt.
Die Änderungen zur AU-Richtlinie wurden im Verkehrsblatt 19/2017 veröffentlicht und sind stufenweise ab 01.01.2018 anzuwenden.
Senkung des Grenzwertes — Genauigkeit
AB DEM 01.01.2019?
Zur weiteren Steigerung der Effizienz der Abgasuntersuchung ist vorgesehen, dass die Grenzwerte für Motoren welche die Euro 6/VI-Norm erfüllen, zum 01.01.2019 abgesenkt werden (0,1 %vol. CO bei Benzinmotoren im erhöhtem Leerlauf bzw. 0,25 m-1 Trübung bei Dieselmotoren).
Damit gilt ab 01.01.2019 für diese nach Euro 6 (PKW) bzw. Euro VI (NKW) zugelassenen Kraftfahrzeuge nicht mehr der Plakettenwert bzw. die 0,2%vol. CO als Grenzwert, sondern der vom Verordnungsgeber festgelegte Grenzwert.
SIND DAZU NEUE AU-MESSGERÄTE NOTWENDIG?
Im Prinzip nein, die Messgerätehersteller müssen jedoch bis zu diesem Termin bei der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) in Braunschweig nachweisen, dass die AU-Messgeräte die Genauigkeitsklasse 0 erfüllen. Dies gilt nicht nur für die Trübungsmessgeräte, wo die Genauigkeitsklasse 0 noch final definiert werden muss, sondern auch für alle Abgasanalysatoren für Otto-Motoren, bei der es die Genauigkeitsklasse 0 schon länger gibt (OIML R99). Die AVL DiTEST Abgasmessgeräte GAS 1000, DiGAS 480 und DiSmoke 480 erfüllen diese Anforderungen die sich aus der neuen Richtlinie ergeben (Klasse 0).
1) Grenzwertsenkung ab 01.01.2019 was bedeutet das?
Zum 01.01.2019 gelten bei der AU neue Abgas Grenzwerte für alle Euro 6/VI Fahrzeuge sowohl bei Diesel- als auch bei Benzinfahrzeugen.
Diesel: bisher Plakettenwert – zukünftig generell 0,25 m-1
Benzin: bisher 0,2 %vol CO – zukünftig 0,1%vol CO
Diese Werte gelten nur für Euro 6/VI Fahrzeuge, für allen anderen gelten die bisher angewendeten Grenzwerte.
2) Welche Auswirkungen hat dies auf Abgasmessgeräte im Allgemeinen?
Mit der Änderungen der AU-Richtlinie Nr. 99 (veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 11/2018 Seite 487) wurde vom Verordnungsgeber festgelegt, welche Geräteklassen bei welchen Schadstoffstufen (Euro-Klassen) anzuwenden sind.
Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Benzin) |
Genauigkeitsklasse |
bis einschließlich der Stufe Euro 5/V |
Klasse 00 oder Klasse 0 oder Klasse 1 |
ab der Stufe Euro 6/VI |
Klasse 00 oder Klasse 0 |
Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Diesel) |
max. Fehlergrenze (FG) für den Trübungskoeffizienten k in m-1 |
bis einschließlich der Stufe Euro 5/V |
+/-0,1m-1 oder +/-0,3m-1 |
ab der Stufe Euro 6/VI |
+/-0,1m-1 |
Die oben angeführten Genauigkeitsklassen sind bei 4-Gas-Testern relativ einfach ersichtlich. Auf dem jeweiligen Typenschild ist die Genauigkeitsklasse angegeben z.B. mit OIML Class 0 (siehe auch nachfolgende Abbildung). Alle Geräte mit einer EG-Baumusterprüfbescheinigung sind mind. nach Klasse 0 zugelassen, sodass diese Geräte auch für die Euro 6/VI Schadstoffklassen verwendet werden können.
3) Was passiert mit Geräten, die keine Klasse 0 oder 00 (4 Gastester) sowie keine Fehlergrenze 0,1m-1 (Diesel) aufweisen?
Diese Geräte können weiterhin verwendet werden, jedoch nur für Fahrzeuge bis einschließlich Stufe Euro 5/V. Es ist auch eine Mischanwendung möglich, z.B. Benzintester hat Klasse 0, Dieseltester hat keine Fehlergrenze 0,1 m-1. D.h. die Werkstatt kann Benzinfahrzeuge einschließlich Stufe Euro 6/VI bearbeiten, Dieselfahrzeuge jedoch nur bis einschließlich Stufe Euro 5/V.
4) Was passiert mit Geräten, die mit Klasse 1 in Verkehr gebracht wurden, der gleiche Gerätetyp jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit Klasse 0 oder 00 zugelassen und geliefert wurde?
Gerät mit Klasse 1 ausgeliefert, jedoch baugleich mit späteren Klasse 0, 00 Geräten.Wenn für diesen Gerätetyp eine gültige EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegt oder vorlag (z.B. zwischenzeitlich abgelaufen) kann das Gerät bei der nächsten Befassung (=Eichung) auf Klasse 0 gebracht werden (Anbringung eines Zusatzaufklebers).
Gerät mit Klasse 1 ausgeliefert, jedoch bis auf die Software (Firmware) baugleich mit späteren Klasse 0, 00 Geräten.
Wenn für diesen Gerätetyp eine gültige EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegt oder vorlag (z.B. zwischenzeitlich abgelaufen) kann das Gerät bei der nächsten Befassung (=Eichung), nach einem, durch autorisiertes Personal vorgenommenen Firmware-Update, ebenfalls auf Klasse 0 gebracht werden. Über einen Zusatzaufkleber wird die neue Genauigkeitsklasse
Gerät mit Klasse 1 ausgeliefert, jedoch hardwareseitig nicht baugleich mit späteren Klasse 0, 00 Geräten.
Sind mit dieser Umrüstung auch Hardware-Änderungen verbunden, z.B. Tausch der Messbank oder andere Hardware-Umbauten, so ist dieses Gerät nach dem Umbau durch einen autorisierten Instandsetzer wieder neu in Verkehr zu bringen.
5) Was bedeuten die Fehlergrenzen bei Dieselabgasmessgeräten?
Bei Dieselabgasmessgeräten gibt es derzeit keine Genauigkeitsklassen, sondern sog. Fehlergrenzen. Die bisherige Eichfehlergrenze lag bei +/- 0,3 m-1. Alle Opazimeter wurden nach diesen, bisher geltenden, Fehlergrenzen zugelassen. Bei der nächsten Befassung (=Eichung) können diese Geräte auf den aktuellen Stand gebracht werden (Vorgehensweise analog zu Pkt. 4)
6) Wer überwacht die richtige Anwendung der Genauigkeitsklassen?
In der Anerkennungsrichtlinie ist festgelegt, dass die Innungen, die richtige Durchführung der AU in den Werkstätten überwachen. Die Werkstatt muss deshalb gegenüber der Innung nachwiesen, dass sie ein geeignetes Gerät besitzt, ansonsten wird die AU-Anerkennung auf Fahrzeuge der Stufe 5/V eingeschränkt. Der Nachweis kann durch Kopie einer Baumusterprüfbescheinigung erfolgen oder ist aus einer Datenbank ersichtlich, welche die Innung erstellt.
7) Was bedeutet das für die AVL DiTEST Abgastester?
- AVL DiTEST GAS 1000
ausschließlich Klasse 0 Geräte im Feld
-> keine Maßnahmen notwendig - AVL DiGas 480
Geräte wurden mit Klasse 1 in Verkehr gebracht, Zertifikat mit Klasse 0 vorhanden.
-> Kontrolle der Firmware auf Aktualität (Version 02.02.07 (502F), sowie Anbringen eines Zusatzaufklebers. - AVL DiGas 2200
Geräte wurden mit Klasse 1 in Verkehr gebracht, Zertifikat mit Klasse 0 vorhanden.
-> Kontrolle der Firmware auf Aktualität (02.01.03 (6FD6), 02.01.05 (F863), 02.01.06 (F7F0), 02.01.07 (0645)), sowie Anbringen eines Zusatzaufklebers. - Falls Firmware nicht aktuell
-> Hochrüsten durch autorisiertes Personal, Neueichung - HGA 400/DiGas 440
Geräte wurden mit Klasse 1 in Verkehr gebracht, für bestimmte Gerätevarianten ist ein Klasse 0 Zertifikat vorhanden (nur wenn Messbank AMP II verbaut).
-> Erfüllt das Gerät die Merkmale der Klasse 0, dann kann über ein Firmware- und Bootloaderupdate das Gerät auf Klasse 0 gebracht werden. Dies kann ausschließlich durch den Hersteller AVL DiTEST durchgeführt werden.
Wie erkenne ich ob mein Gerät die Merkmale der Klasse 0 erfüllt?
- AVL DiSmoke 480
Alle Geräte wurden mit einer Eichfehlergrenze von +/- 0,3m-1 in Verkehr gebracht. Das DiSmoke 480 wird derzeit durch die PTB komplett neu zugelassen. Es erfüllt die Anforderungen der Genauigkeitsklasse 0,1 m-1. Mit der Neuzulassung (Zertifikat) wird nachgewiesen, dass für das baugleiche Gerät die Eichfehlergrenze 0,1m-1 erfüllt wird. Der anzubringende Zusatzaufklebers dokumentiert nach außen die neue Genauigkeitsklasse. - Geräte der Serie 4000, MHC 218/222
Diese Geräte sind aus technischer Sicht nicht Klasse 0 fähig und können nicht aufgerüstet werden - VAS 6300
Diese Gerätekomponenten, sowohl GasBox, als auch DiBENCH sind nicht aufrüstbar auf Klasse 0
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